Geschäftsnummer: | 24.3976 |
Eingereicht von: | Schaffner Barbara |
Einreichungsdatum: | 24.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Bundes; Emissionen; Bundesrat; Umsetzung; Vorbildfunktion; Netto-Null; Vernehmlassung; Bundesverwaltung; Klimaziele; Wirtschaft; Schweizer; Stimmbevölkerung; Klimaschutzgesetz; Prozent; Absatz; Kantone; Bezug; Erreichung; Klimaschutzziele; “Scope; Verordnung; Klimazielen; Umsetzungsbestimmungen; Bestimmungen; Ausserdem; Ausarbeitung; Konzepts |
Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Klimaschutzgesetz (KlG) mit 59 Prozent deutlich angenommen. Das Gesetz tritt per Januar 2025 in Kraft. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 nehmen Bund und Kantone in Bezug auf die Erreichung der Klimaschutzziele eine Vorbildfunktion wahr und sollen bis 2040 Netto-Null aufweisen. Dabei werden neben den direkten und indirekten Emissionen auch diejenigen Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden (“Scope 3”).
Die Vernehmlassung zur Verordnung des KlGs ist seit Mai 2024 abgeschlossen. Trotzdem gibt es zu den Klimazielen der Bundesverwaltung bisher keine Umsetzungsbestimmungen. Am 14.08.2024 verkündete der Bundesrat, dass er die Bestimmungen zu Artikel 10 des KlGs erst Mitte 2025 in die Vernehmlassung schicken will. Ausserdem würden nur die direkten und indirekten Emissionen berücksichtigt. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen will der Bundesrat noch weiter in die Zukunft verschieben.